Politik
Stadtrat
Die politische Führung Regensburgs basierte jahrhundertelang auf der Reichsunmittelbarkeit. Regensburg erhielt 1245 durch Kaiser Friedrich II. das Recht der Selbstverwaltung und das Privileg „einen Bürgermeister und Rat zu setzen“. Damit war sie Freie Reichsstadt und blieb es bis 1803. Der Rat hatte 16 Mitglieder. Diese Zahl wurde bis 1803 beibehalten. Zwischen 1803 und 1810 war Regensburg Kurfürstentum unter dem Reichserzkanzler Carl Theodor von Dalberg. 1809 stand die Stadt unter französischer Besatzung. Mit dem Übergang an Bayern 1810 wurde Regensburg Hauptstadt des Regenkreises und wurde ab 1811 durch einen königlichen Polizeidirektor geleitet.
Ab 1818 stand an der Spitze der Stadt ein Erster Bürgermeister, der ab 1907 den Titel Oberbürgermeister (OB) erhielt. Heute gibt es neben dem OB noch zwei weitere hauptamtliche Bürgermeister. Der OB und der Stadtrat werden für eine Legislaturperiode von sechs Jahren gewählt. Beide Wahlen finden zum gleichen Termin statt. Der Stadtrat setzt sich aus 50 gewählten Mitgliedern und dem Oberbürgermeister zusammen. Darüber hinaus gibt es vier berufsmäßige Stadträte ohne Stimmrecht: Wirtschafts- und Finanzreferent, Rechts- und Umweltreferent, Planungs- und Baureferent sowie ein Kulturreferent.
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